Klassenfahrten
Grundsätzliches und Übersicht
- Jegliche Formen des Lernens am anderen Ort gelten als Schulwanderfahrten, sie sind Schulveranstaltungen mit verpflichtender Teilnahme. Bitte beachten Sie folgende Dokumente:
- Die Unternehmungen dienen unterrichtlichen und pädagogischen Zwecken. Die Planung von Klassenfahrten in der Sekundarstufe I orientiert sich stärker an pädagogischen Zielsetzungen, die in der Sekundarstufe II verfolgt in erster Linie Bildungsschwerpunkte. Einseitig ausgerichtete Unternehmungen, die z.B. reinen Vergnügungscharakter besitzen, verbieten sich somit.
- Die Entscheidung über Ausflugs- oder Reiseziele obliegt der veranstaltenden Lehrkraft. Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Findung der Ziele sollte keine Missverständnisse über die Zuständigkeit oder die zu beachtenden Grundsätze hervorrufen.
- Die von der Schulkonferenz beschlossenen Kostengrenzen für Klassenfahrten sind zu beachten. Sie gelten für die Gesamtkosten ohne Taschengeld, aber einschließlich Vollverpflegung und der Kosten für einzelne Unternehmungen.
Stufe |
Zeitpunkt |
Übernachtungen |
Kostengrenzen |
Orientierungsstufe | 5. Klasse (2. Halbjahr) oder 6. Klasse (1. Halbjahr) | 2 | 100 Euro |
Mittelstufe | 7. Klasse (2. Halbjahr) oder 8. Klasse (1. Halbjahr) | 4 | 320 Euro |
Oberstufe | Berlin-Fahrt: Einführungsphase (2. Halbjahr) | 2 | 180 Euro |
Studienfahrt: Ende der Qualifikationsphase I oder Beginn der Qualifikationsphase II | 6 bis 9 | 600 Euro |