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Ricarda-Huch-Schule Kiel





Klassenfahrten

Grundsätzliches und Übersicht

  1. Jegliche Formen des Lernens am anderen Ort gelten als Schulwanderfahrten, sie sind Schulveranstaltungen mit verpflichtender Teilnahme. Bitte beachten Sie folgende Dokumente:
  2. Die Unternehmungen dienen unterrichtlichen und pädagogischen Zwecken. Die Planung von Klassenfahrten in der Sekundarstufe I orientiert sich stärker an pädagogischen Zielsetzungen, die in der Sekundarstufe II verfolgt in erster Linie Bildungsschwerpunkte. Einseitig ausgerichtete Unternehmungen, die z.B. reinen Vergnügungscharakter besitzen, verbieten sich somit.
  3. Die Entscheidung über Ausflugs- oder Reiseziele obliegt der veranstaltenden Lehrkraft. Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Findung der Ziele sollte keine Missverständnisse über die Zuständigkeit oder die zu beachtenden Grundsätze hervorrufen.
  4. Die von der Schulkonferenz beschlossenen Kostengrenzen für Klassenfahrten sind zu beachten. Sie gelten für die Gesamtkosten ohne Taschengeld, aber einschließlich Vollverpflegung und der Kosten für einzelne Unternehmungen.

Stufe

Zeitpunkt

Übernachtungen

Kostengrenzen

Orientierungsstufe 5. Klasse (2. Halbjahr) oder 6. Klasse (1. Halbjahr) 2 100 Euro
Mittelstufe 7. Klasse (2. Halbjahr) oder 8. Klasse (1. Halbjahr) 4 320 Euro
Oberstufe Berlin-Fahrt: Einführungsphase (2. Halbjahr) 2 180 Euro
Studienfahrt: Ende der Qualifikationsphase I oder Beginn der Qualifikationsphase II 6 bis 9 600 Euro